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Einführung Baudurchführung und Bauüberwachung

Wie oft ein Architekt die Baustelle aufsuchen muss, um seiner Aufgabe der Bauüberwachung gerecht zu werden, ist nicht genau festgelegt. Es wird jedoch empfohlen, die Arbeiten in angemessener Weise zu überwachen, so dass man den reibungslosen Ablauf gewährleisen kann. Zur Abwicklung besonders wichtiger Bauabschnitte sollte der Architekt anwesend sein.

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Koordinierung an der Objektüberwachung fachlich Beteiligter

Der Architekt hat die Aufgabe, für eine schnelle und unkomplizierte Bauwerkserstellung zu sorgen. Dabei hat er für das Ineinandergreifen aller im Zuge der Bauwerksverwirklichung zu erbringenden Leistungen zu sorgen, sei es in sachlicher oder zeitlicher Hinsicht. In Bezug auf die zeitliche Koordinierung muss der Architekt die Reihenfolge der zu erbringenden Leistungen so festlegen, dass Baubeteiligte sich nicht gegenseitig behindern, fertiggestellte Teile des Bauwerks nicht durch Folgearbeiten beschädigt werden und die Aufeinanderfolge zeitsparend und ökonomisch ist. Zudem muss er sicherstellen, dass kein Baubereich im Laufe der Ausführung ohne fachkundige Aufsicht ist.

Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes

Um die zeitlichen Abfolgen übersichtliche koordinieren zu können, erstellt und überwacht der Architekt einen Zeitplan, was Teil der fünften Grundleistung ist. Dieser Plan dient allein den Koordinierungsaufgaben des Architekten.

Der Zeitplan ist in Form eines Balkendiagramms zu erstellen und hat die Angaben über den Beginn und das Ende der Bauleistungen aufzuzeigen. Der Zeitplan ist nur eine einfache Auflistung der Ausführungszeilen für die einzelnen Unternehmen und/ oder Bauteile, Einzelheiten müssen nicht dargestellt werden.

Führen eines Bautagesbuchs

Die sechste Grundleistung enthält die Dokumentation des Bauablaufs, was durch das Führen eines Bautagebuchs geschieht. Hier werden alle wesentlichen Vorgänge bei der Bauwerkserrichtung aufgenommen, die im Hinblick auf spätere Gewährleistungsprozesse von Bedeutung sein könnten, z.B.
-Arbeitsbedingungen auf der Baustelle
-Beanstandungen
-Beurteilungen von Lieferungen
-personeller und örtlicher Einsatz der Unternehmer
Der Architekt muss die Einträge nicht vom Bauunternehmer gegenzeichnen lassen. In kritischen Fällen sollte er es dennoch versuchen, da das die Aussagekraft des Dokuments erhöht. Kann das Bautagebuch ein Beweismittel in einem Schadensfall gegenüber einem der beteiligten Bauunternehmer werden, so kann es auch ein Beweismittel gegen den Architekten werden, wenn dieser das Tagebuch nicht ordentlich geführt hat und dem Bauherrn dadurch wirtschaftliche Nachteile entstehen.

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